AGB
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem:der Auftraggeber:in und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) – im Folgenden als „Auftragnehmer “ bezeichnet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatzvereinbarungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des:der Auftraggeber:in sind ungültig, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
2. Leistungsumfang und Stellvertretung
Der konkrete Umfang des Auftrags wird individuell vertraglich festgelegt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragsausführung Dritte heranzuziehen. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem:der Auftraggeber:in und diesen Dritten.
Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis drei Jahre nach Vertragsende keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Unternehmen einzugehen, die vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Dies betrifft insbesondere die Beauftragung mit vergleichbaren Beratungsleistungen.
3. Offene Veranstaltungen – Anmeldung
Für die Teilnahme an offenen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich.
Es gilt eine in der Beschreibung der Veranstaltung vorgesehene Mindestteilnehmer:innenanzahl. Die Plätze werden nach dem Eintreffen der Anmeldungen vergeben. Die Anmeldung wird erst dann bestätigt, wenn die Mindestteilnehmer:innenanzahl erreicht ist.
4. Offene Veranstaltungen – Rücktritt
Rücktritt durch den Auftragnehmer:
Veranstaltungen können auch ohne Angabe von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden. Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird die Veranstaltungsgebühr, soweit diese bereits bezahlt wurde, rückerstattet. Darüber hinaus besteht jedoch weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (etwa Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstentgang oder allfälliger sonstiger Kosten).
Rücktritt durch den:die Teilnehmer:in:
Bei Rücktritt durch den:die Teilnehmer:in ab der Anmeldung bis 3 Wochen vor dem Seminarbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr fällig bzw. einbehalten, danach können keine Veranstaltungsgebühren mehr rückerstattet werden. Eine vollständige Erstattung der Veranstaltungsgebühr bei Rücktritt erfolgt nur unter der Bedingung, dass der:die Teilnehmer:in mindestens 5 Tage vor dem ersten Seminartermin ein:e Ersatzteilnehmer:in stellt. Der Auftragnehmer kann dies allerdings unter Angabe eines Grundes ablehnen. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Veranstaltung auf Wunsch des:der Teilnehmer:in entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder sonstiger Kosten oder Spesen.
5. Mitwirkungspflichten des:der Auftraggeber:in
Der:die Auftraggeber:in gewährleistet geeignete organisatorische Rahmenbedingungen zur ungestörten Durchführung des Auftrags.
Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie alle relevanten Informationen unaufgefordert mitzuteilen.
Der:die Auftraggeber:in informiert seine:ihre Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls bestehende Arbeitnehmervertretungen rechtzeitig über die Beauftragung des Auftragnehmers.
6. Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
Beide Seiten unterlassen alle Handlungen, die die Unabhängigkeit von beauftragten Dritten oder Mitarbeitenden des Auftragnehmers gefährden könnten – insbesondere Angebote auf Anstellung oder eigene Beauftragungen.
7. Berichterstattung
Der Auftragnehmer berichtet dem:der Auftraggeber:in entsprechend dem Auftragsfortschritt über seine Tätigkeiten sowie jene von eingesetzten Mitarbeitenden oder Dritten.
Ein etwaiger Schlussbericht wird in angemessener Zeit nach Auftragsabschluss übermittelt.
Der Auftragnehmer handelt weisungsfrei, selbstverantwortlich und ist nicht an Arbeitsort oder -zeit gebunden.
8. Geistiges Eigentum
Sämtliche Urheberrechte an den vom Auftragnehmer sowie seinen Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten erstellten Werken (z. B. Angebote, Berichte, Analysen, Programme, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Der:die Auftraggeber:in darf diese ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke verwenden.
Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Verstoß ist der Auftragnehmer zur sofortigen Vertragsbeendigung und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt.
9. Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt gewordene Mängel seiner Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.
Gewährleistungsansprüche des:der Auftraggeber:in verfallen sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), auch bei der Beiziehung Dritter.
Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber drei Jahre nach dem schadensstiftenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.
Der:die Auftraggeber:in trägt die Beweislast für das Verschulden des Auftragnehmers.
Sofern durch Dritte verursachte Mängel vorliegen, werden etwaige Ansprüche gegen diese Dritten an den:die Auftraggeber:in abgetreten. Dieser hat sich vorrangig an diese zu halten.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des:der Auftraggeber:in.
Dies gilt auch für sämtliche Inhalte des erstellten Werkes sowie für Informationen über Kund:innen des:der Auftraggeber:in.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für beauftragte Dritte, auf die sie vollständig überbunden wird.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Vertragsende auf unbestimmte Zeit aufrecht. Gesetzliche Aussagepflichten bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten dürfen vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertragszwecks verarbeitet werden. Der:die Auftraggeber:in sichert zu, sämtliche datenschutzrechtlich erforderlichen Zustimmungen eingeholt zu haben.
12. Bild-Video- und Tonaufnahmen
Der:die Auftraggeber:in erteilt die ausdrückliche Zustimmung zu Bild-, Video- und Tonaufnahmen während der Auftragserfüllung. Die Zustimmung erfolgt unentgeltlich. Weiters erteilt der:die Abgebildete sein:ihr Einverständnis, dass Bildaufnahmen für Schulungs-, Werbe- und Dokumentationszwecke in jedweder Form (insbesondere auch in elektronischen Medien z.B. TV, Facebook, Instagram,Website, etc.) veröffentlicht werden können.
Ton- und Videoaufzeichnungen sind für Teilnehmende verboten.
13. Honorar
Nach Beendigung des Auftrags erhält der Auftragnehmer das vereinbarte Honorar. Teilabrechnungen und Akontozahlungen sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt zulässig.
Rechnungen werden mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben ausgestellt und sind bei Zugang fällig.
Barauslagen, Spesen und Reisekosten sind zusätzlich zu ersetzen.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des:der Auftraggeber:in liegen, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das volle Honorar abzüglich pauschalierter ersparter Aufwendungen in Höhe von 30 %.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistung einzustellen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 12% Zinsen p.a., Mahnkosten von Euro 20,- pro erfolgter Mahnung, sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten
14. Elektronische Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der:die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
15. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet grundsätzlich mit Auftragsabschluss und Abrechnung.
Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich, insbesondere bei:
- wesentlicher Vertragsverletzung,
- Zahlungsverzug nach Insolvenzeröffnung,
- begründeten Zweifeln an der Bonität, sofern keine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet wird und diese Zweifel bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
16. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben und verpflichten sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen dieses Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Auftragnehmers zuständig.
für offene Seminare/Workshops:
1) Anmeldung
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann telefonisch, per Post oder per E-Mail erfolgen. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr (auf der Webseite auch als „Investition“ oder „Seminarbeitrag“ oder “Preis” bezeichnet). Mit der Anmeldung werden die vorliegenden AGB Vertragsbestandteil.
Die Plätze werden nach dem Eintreffen der Anmeldungen vergeben. Es gilt eine in der Beschreibung vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl.
Die Anmeldung zu einem Seminar wird erst dann bestätigt, wenn die MindestteilnehmerInnenzahl erreicht wurde und der vereinbarte Anzahlungsbetrag auf dem oben angeführten Konto des Veranstalters eingegangen ist.
Wenn die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wurde, kann die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits bezahlte Anzahlungen und Veranstaltungsgebühren zurückerstattet.
Ob eine Veranstaltung stattfindet oder nicht, wird spätestens eine Woche vor dem ersten Termin der Veranstaltung bekannt gegeben.
Der Veranstalter behält sich allerdings das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2) Entgelt und Zahlung
Mit dem Erhalt der Rechnung (per E-Mail oder per Post) wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 12% Zinsen per Anno, Mahnkosten von Euro 20,- pro erfolgter Mahnung, sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten. Die Veranstaltungsgebühren verstehen sich inkl. allfälliger Steuern, Materialien und Zertifikatsgebühren.
Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind nicht in den Veranstaltungsgebühren inkludiert.
Die Bezahlung der Veranstaltungsgebühr erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das oben angeführte Konto.
3) Rücktritt
a) durch den Veranstalter:
Veranstaltungen können auch ohne Angabe von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden.
Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird die Veranstaltungsgebühr, soweit diese bereits bezahlt wurde, rückerstattet. Darüber hinaus besteht jedoch weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (etwa Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstentgang oder allfälliger sonstiger Kosten).
b) durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin:
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ab der Anmeldung bis 3 Wochen vor dem Seminarbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr fällig bzw. einbehalten, danach können keine Veranstaltungsgebühren mehr rückerstattet werden.
Eine vollständige Erstattung der Veranstaltungsgebühr bei Rücktritt erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin mindestens 5 Tage vor dem ersten Seminartermin ein/e ErsatzteilnehmerIn stellt. Der Veranstalter kann dies allerdings mit Angabe eines Grundes ablehnen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Veranstaltung auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder sonstiger Kosten oder Spesen. Ein späterer Wiedereinstieg ist aus gruppendynamischen Gründen nicht möglich.
4) Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist bei der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung angeführt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen den Veranstaltungsort zu wechseln.
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.
5) Zertifikate und Anwesenheit
Zur Erlangung eines Zertifikates ist eine Mindestanwesenheit erforderlich, die beim ersten Veranstaltungstermin bekannt gegeben wird.
Fehlende Stunden können im Einzelsetting oder in PeerGroups nachgeholt werden. Dies ist jedoch im Einzelsetting mit zusätzlichen Kosten (aktuell gültiger Stundensatz) verbunden.
6) Erfolg
Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
7) Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. In den Veranstaltungen können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung gelernt werden. Teilnehmende haften für durch sie verursachte Schäden selbst.
Im Falle einer im Vorfeld bestehenden psychischen Erkrankung ist eigenverantwortlich eine Absprache mit dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin oder mit dem Arzt/der Ärztin zu halten.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftungen im Allgemeinen und im Besonderen für psychische Schäden. Alle Teilnehmenden handeln eigenverantwortlich.
Die Haftung des Veranstaltungsanbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
Der Veranstalter haftet außerdem nicht für mitgebrachte Gegenstände wie Kleidung, Wertgegenstände, Geld, Mobiltelefone, Notebooks und sonstige materielle Güter.
8) Sonstiges
a) Die Veranstaltungsunterlagen stehen im geistigen Eigentum des Trainers der jeweiligen Veranstlatung. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
b) Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, auf der Referenzliste namentlich genannt zu werden.
c) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erteilt die ausdrückliche Zustimmung zu Bild-, Video- und Tonaufnahmen seiner/ihrer Person. Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abgebildete sein/ihr Einverständnis, dass dessen Bildaufnahmen für Schulungs-, Werbe- und Dokumentationszwecke in jedweder Form (insbesondere auch in elektronischen Medien z.B. TV, Facebook, Website, etc.) veröffentlicht werden können.
d) Ton- und Videoaufzeichnungen sind für Teilnehmende verboten.
Stand: Oktober 2025