AGB
1) Anmeldung
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann telefonisch, per Post oder per E-Mail erfolgen. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr (auf der Webseite auch als „Investition“ oder „Seminarbeitrag“ oder “Preis” bezeichnet). Mit der Anmeldung werden die vorliegenden AGB Vertragsbestandteil.
Die Plätze werden nach dem Eintreffen der Anmeldungen vergeben. Es gilt eine in der Beschreibung vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl.
Die Anmeldung zu einem Seminar wird erst dann bestätigt, wenn die MindestteilnehmerInnenzahl erreicht wurde und der vereinbarte Anzahlungsbetrag auf dem oben angeführten Konto des Veranstalters eingegangen ist.
Wenn die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wurde, kann die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits bezahlte Anzahlungen und Veranstaltungsgebühren zurückerstattet.
Ob eine Veranstaltung stattfindet oder nicht, wird spätestens eine Woche vor dem ersten Termin der Veranstaltung bekannt gegeben.
Der Veranstalter behält sich allerdings das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2) Entgelt und Zahlung
Mit dem Erhalt der Rechnung (per E-Mail oder per Post) wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 12% Zinsen per Anno, Mahnkosten von Euro 20,- pro erfolgter Mahnung, sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten. Die Veranstaltungsgebühren verstehen sich inkl. allfälliger Steuern, Materialien und Zertifikatsgebühren.
Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind nicht in den Veranstaltungsgebühren inkludiert.
Die Bezahlung der Veranstaltungsgebühr erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das oben angeführte Konto.
3) Rücktritt
a) durch den Veranstalter:
Veranstaltungen können auch ohne Angabe von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden.
Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird die Veranstaltungsgebühr, soweit diese bereits bezahlt wurde, rückerstattet. Darüber hinaus besteht jedoch weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (etwa Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstentgang oder allfälliger sonstiger Kosten).
b) durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin:
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ab der Anmeldung bis 3 Wochen vor dem Seminarbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr fällig bzw. einbehalten, danach können keine Veranstaltungsgebühren mehr rückerstattet werden.
Eine vollständige Erstattung der Veranstaltungsgebühr bei Rücktritt erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin mindestens 5 Tage vor dem ersten Seminartermin ein/e ErsatzteilnehmerIn stellt. Der Veranstalter kann dies allerdings mit Angabe eines Grundes ablehnen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Veranstaltung auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder sonstiger Kosten oder Spesen. Ein späterer Wiedereinstieg ist aus gruppendynamischen Gründen nicht möglich.
4) Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist bei der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung angeführt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen den Veranstaltungsort zu wechseln.
Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.
5) Zertifikate und Anwesenheit
Zur Erlangung eines Zertifikates ist eine Mindestanwesenheit erforderlich, die beim ersten Veranstaltungstermin bekannt gegeben wird.
Fehlende Stunden können im Einzelsetting oder in PeerGroups nachgeholt werden. Dies ist jedoch im Einzelsetting mit zusätzlichen Kosten (aktuell gültiger Stundensatz) verbunden.
6) Erfolg
Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist.
7) Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. In den Veranstaltungen können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung gelernt werden. Teilnehmende haften für durch sie verursachte Schäden selbst.
Im Falle einer im Vorfeld bestehenden psychischen Erkrankung ist eigenverantwortlich eine Absprache mit dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin oder mit dem Arzt/der Ärztin zu halten.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftungen im Allgemeinen und im Besonderen für psychische Schäden. Alle Teilnehmenden handeln eigenverantwortlich.
Die Haftung des Veranstaltungsanbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
Der Veranstalter haftet außerdem nicht für mitgebrachte Gegenstände wie Kleidung, Wertgegenstände, Geld, Mobiltelefone, Notebooks und sonstige materielle Güter.
8) Sonstiges
a) Die Veranstaltungsunterlagen stehen im geistigen Eigentum des Trainers der jeweiligen Veranstlatung. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
b) Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, auf der Referenzliste namentlich genannt zu werden.
c) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erteilt die ausdrückliche Zustimmung zu Bild-, Video- und Tonaufnahmen seiner/ihrer Person. Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abgebildete sein/ihr Einverständnis, dass dessen Bildaufnahmen für Schulungs-, Werbe- und Dokumentationszwecke in jedweder Form (insbesondere auch in elektronischen Medien z.B. TV, Facebook, Website, etc.) veröffentlicht werden können.
d) Ton- und Videoaufzeichnungen sind für Teilnehmende verboten.
Stand: Oktober 2021